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Firmenrechtschutzversicherung

 

1. Was ist eine Firmenrechtschutzversicherung?

Die Firmenrechtsschutz (auch Arbeitsrechtsschutz oder Betriebsrechtsschutz genannt) ist eine ganzheitliche Schutzform für Freiberufler. Denn sie übernimmt die Kosten, die bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Beispielsweise werden Anwalts- und Gerichtskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ein Rechtsstreit geführt wird. Der Unternehmens-Rechtsschutz ist modular aufgebaut und kann auf Wunsch individuell zusammengestellt werden.

 

2. Wer braucht eine Firmenrechtschutzversicherung?

Ob Freiberufler oder Kleinunternehmer: als Selbstständiger empfehlen wir den Abschluss einer passenden Gewerbe-Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Eine freiberufliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt Sie nicht nur im Falle eines Gerichtsverfahrens, sondern Sie können sich auch rechtlich beraten lassen, wenn Sie Hilfe bei rechtlichen Fragen benötigen. Hierfür können Sie im Rahmen Ihrer Rechtsverteidigung auf den Rat vieler Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zurückgreifen. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen kann es jederzeit zu Rechtsstreitigkeiten kommen.


Der Rechtsschutz für Selbstständige unterstützt Sie insbesondere dann, wenn Sie selbst zum rechtmäßig tätigen Unternehmer werden wollen, weil Ihnen ein Mitarbeiter Probleme bereitet oder ein Kunde den Auflagen nicht nachkommt. Zudem können im Arbeitsalltag Fehler passieren, die teilweise sogar strafrechtlich verfolgt werden. Der richtige Rechtsschutz für Ihr Unternehmen hilft Ihnen finanziell, damit Sie die richtige Rechtsberatung finden können.

 

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3. Was ist versichert?

Grundsätzlich übernimmt die gewerbliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Privatpersonen die Kosten für alle Phasen eines Rechtsstreits. Es beginnt mit einer ersten rechtlichen Beratung, der nächste Schritt ist meist eine einvernehmliche Einigung. Kommt es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren, umfasst der gewerbliche Rechtsschutz für das Unternehmen:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Zeugengebühren
  • anfällige Sicherheiten in Form eines Darlehens
  • Sachverständigen- und Gutachterkosten

 

Beim Abschluss einer Gewerbe-Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben Sie die Möglichkeit, sich aus verschiedenen Bausteinen des Gewerbe-Rechtsschutzes Ihren individuellen Schutz aufzubauen.

Beratungsdienst bei Rechtsfragen
Viele Betriebsrechtsversicherer bieten auch telefonische Auskunftsdienste an: Rechtsanwälte geben Auskunft zu gesellschaftsrechtlichen Fragen. In manchen Fällen kann die Beratung auch vorsorglich erfolgen, etwa wenn rechtliche Schritte anstehen. So profitieren Sie schon vor dem Streit von einer guten Selbstständigen-Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

 

4. Was ist wichtig hinsichtlich Versicherungssumme und Kosten?

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige deckt bestimmte Berufsgefahren ab. Da Branchen und Arten von Unternehmen unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind, wenn sie in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind, ist es wichtig, die richtige Deckung zu wählen. Je nach Angebot können Sie zwischen 1.000.000 € Deckung oder unbegrenzter Deckung wählen. Die Versicherungssumme wiederum wirkt sich auf die Prämie aus: die Kosten für den gewerblichen Rechtsschutz steigen in der Regel mit der Versicherungssumme. Die Höhe der Selbstbeteiligung, falls gewählt, wirkt sich auch auf die gezahlte Prämie aus.

Wie viel müssen Sie für Ihre Betriebsrechtsschutzprämie bezahlen?
Einige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men verwenden den Jahresumsatz oder die Anzahl der Mitversicherungsmitarbeiter als Indikator für die Bewertung der Prämien. Die Berechnung der Steuer und damit der endgültige Beitrag hängt in erster Linie von der individuellen Risikoeinschätzung des jeweiligen Versicherers ab. Die Versicherungsprämien variieren daher stark.

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FAQ - Firmenrechtschutzversicherung

Wie sind die Wartezeiten?

Bei einigen rechtmäßigen Leistungen der Betriebsschutzversicherung gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten, in manchen Fällen sogar länger, bevor der Schutz wirksam wird. Wartezeiten gibt es zum Beispiel in folgenden Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes: Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Vermögensrechtsschutz (Immobilienrechtsschutz etc.) Eigentum) oder Verwaltungsrechtsschutz.
Bei rechtlichen Absicherungen, die der Versicherungsnehmer nicht herbeiführen kann, gilt die Versicherung ab dem ersten Tag. Die Wartezeit kann entfallen, wenn Sie Ihren bestehenden gewerblichen Rechtsschutz kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln möchten. Voraussetzung dafür ist ein reibungsloser Übergang zwischen den beiden Rechts­schutz­ver­si­che­rungen Ihres Unternehmens.

 

Ist eine Kombi von Privat- und Gewerberechtschutz für Selbstständige?

Neben dem gewerblichen Bereich kann auch der private Bereich von Unternehmern und Selbständigen erfasst werden. In der Regel erhalten Sie hier ein Kombiprodukt sowie eine Gewerberechtsschutzversicherung für Selbständige. Der Privatwirtschaft ist ein allgemeiner Teil (als Privatperson) gewidmet, ein Unterteil umfasst beispielsweise die Beratung im Familien- und Erbrecht.

Der private Verkehrsrechtsschutz schützt Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie als Einzelperson im Straßenverkehr unterwegs sind. Der Arbeitsrechtsschutz (als Arbeitnehmer) schützt Sie im Streitfall mit Ihrem Arbeitgeber, etwa wenn Boni nicht wie vereinbart gezahlt wurden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie kein Arbeitsverhältnis haben, etwa weil Sie selbstständig sind und ein eigenes Unternehmen haben, kann der gesetzliche Beschäftigungsschutz (als Angestellter) dennoch hilfreich sein. Denn: Befindet sich Ihr Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis, kann er hier ebenfalls mitversichert sein. Der Immobilien-Rechtsschutz schützt Sie vor Streitigkeiten rund um Immobilien, die Sie für eigene Zwecke nutzen. Auch hier wichtig: Mieten von Privatgrundstücken werden hier grundsätzlich nicht erfasst.
Je nach Versicherer haben Sie die Möglichkeit, den gesamten privaten und gewerblichen Bereich in einer Police abzudecken. Sie können aber auch zwei separate Verträge abschließen. Auch Ihren gewerblichen Rechtsschutz können Sie dann jederzeit erweitern.

 

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe?

Auf jeden Fall. Bei Geschäftsaufgabe haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Um dieses zu beanspruchen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Abmeldung des Gewerbes zusenden.

 


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