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Berufshaftpflichtversicherung Assistenzärzte

 

1. Die Berufs­haft­pflichtversicherung für Assistenzärzte ist Pflicht

Um eine Berufshaftpflicht kommen Sie als Arzt nicht drum rum. Einmal ist es eine Vorgabe der Landesärztekammern, dass die Mitglieder versichert sind und dann ist es für jeden Assistenzarzt so wichtig, sich und seine Existenz mit dieser Versicherung zu schützen. In den letzten Jahren  gab es immer mehr und immer höhere Schadensersatzanforderungen gegen Mediziner. 

Für jede Betriebsart gibt es eine passende Versicherung. 

Hier ein paar Beispiele. Sprechen Sie uns gerne an!

 

 

 

 

2. Welche Schäden sind versichert?

Es sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden versichert, die aus der Folge der Tätigkeit als Assitenzarzt entstanden sind. Mediziner sind so gegen Schadensersatzansprüche Dritter abgesichert. Die genauen Gefahren, die abgesichert sind, richten sich nah der genauen Tätigkeit des Arztes. Je nach Fachrichtung ist das Risiko natürlich auch unterschiedlich hoch. Zum Beispiel hat ein Chirurg ein höheres Risiko als ein Hautarzt.

 

3. Welche Tätigkeiten sind inbegriffen, welche nicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten von Schäden im Umfeld der beruflichen Tätigkeit des Assistenzarztes. Wichtig ist natürlich die Fachrichtung und somit die genaue Tätigkeit. Abweichungen sollten immer im Versicherungsvertrag festgelegt werden. 

Nur in der Heilkunde zugelassene Geräte sind versichert. Und auch Arzneimittel, dürfen nur dafür verschrieben werden, wofür sie zugelassen sind. Es gibt natürlich immer Ausnahmen, über die wir gern sprechen können.

 

Berufshaftpflicht für Assistenzärzte 

Ein Krankenhaus hat natürlich auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Jedoch ist nicht gesagt, dass Assistenzärzte hier mit eingeschlossen sind. Dies ist vor Antritt der Stelle zu klären. Ansonsten muss der Assistenzarzt sich selbst mit einer Haftpflicht absichern. Auch Medizinstudenten sollten sich versichern. 

Sprechen Sie uns gern zu diesem Thema an.

 

4. Welche Deckungssumme bei der Berufshaftpflicht?

 

Die Berufshaftpflichtversicherung an sich ist Pflicht. Die Deckungssumme ist allerdings nicht vorgegeben. Da ein Personenschaden bei Ärzten, und auch grade bei Assistenzärzten, das größte Risiko ist, sollte die Deckungssumme sehr hoch angesetzt sein. Unsere Empfehlung liegt bei mindestens drei bis fünf Millionen Euro.

Da die Deckungssumme ein großer Bestandteil zur Bestimmung der Kosten ist, lohnt sich hier in jedem Fall ein Vergleich und eine gute Beratung. Da kommen wir ins Spiel :) Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

 

5. Schadensbeispiele

Ärztefehler Sterilisation

Bei einer Sterilisation passiert dem Arzt ein Fehler. Die Patientin wird ungewollt schwanger und fordert Schmerzensgeld und Unterhalt von dem Frauenarzt. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt diesen Schaden.

 

Verletzung übersehen

Ein Orthopäde übersieht bei einem Patienten nach einer Sportverletzung ein gerissenes Band. Dies fällt erst nach einem erneuten Besuch auf und muss dann operiert werden, weil es falsch zusammengewachsen ist. Da die Krankenkasse nun Schadensersatz fordert, springt auch hier die Berufshaftpflicht ein.

 

6. Sonderkündigungs­recht Ihrer Berufshaftpflicht bei Praxis­aufgabe

Im Falle einer Praxisaufgabe ist es natürlich möglich, die Haftpflicht zu kündigen. Beiträge müssen nur dann gezahlt werden, wenn man auch selbstständig ist.

Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles Weitere kümmert sich dieser dann.

 

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7. Versicherungen für Assistenzärzte

 

Gewerblich:

  • Praxisausfall
  • Rechtsschutz
  • Geschäftsinhalt
  • Elektronik

Privat:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Kranken­versicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Lebensversicherung

 

8. Versicherung wechseln und bis zu 40 Prozent sparen

Schauen Sie sich gern unseren Rechner an! Hier kann alles ganz einfach und kostenlos angegeben werden. Falls etwas doch nicht selbsterklärend ist oder sich Fragen ergeben, melden Sie sich gern bei uns. Per Telefon oder aber auch per E-Mail.

Sie sind versichert, der Tarif ist Ihnen allerdings zu teuer?

Gern schauen wir für Sie nach einer günstigeren Alternative!


FAQ - Berufshaftpflicht Assistenzarzt

Benötigen Assistenzärzte eine Berufshaftpflichtversicherung?

Ja, Ärzte aller Art benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. In der Regel wird die Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte durch die Arbeitgeber abgedeckt. 

 

Können sich Assistenzärzte neben der Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers noch weiter versichern?

Wenn Assistenzärzten die Berufshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber nicht umfangreich genug ist, können sie diese mit einer Privaten Berufshaftpflichtversicherung ergänzen. Für diese Fälle bieten einige Versicherungen extra vergünstigte Zusatzversicherungen an. 

 

Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte sinnvoll?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist gerade auch für Assistenzärzte sinnvoll, da die Tätigkeit mit vielen Risiken verbunden sein kann. Daher ist ein guter Versicherungsschutz wichtig. Dabei kann der Umfang der Versicherung variieren und den Wünschen individuell angepasst werden.  Dabei kann die Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden umfassen.

 

In welchen Fällen bietet die Berufshaftpflichtversicherung Assistenzärzten Schutz?

 Je nach ausgewähltem Versicherungsumfang kann die Berufshaftpflichtversicherung bei Ärzten Sach-, Personen und Vermögensschäden umfassen. Diese beziehen sich auf die Patienten.  

Dabei können auch Behandlungsfehler, Beratungsfehler und Leistungen außerhalb der Klinik im Versicherungsschutz inbegriffen sein.


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