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Betriebshaftpflichtversicherung

 

Was wird geschützt?

Personen- und Sachschäden. Trotz aller Vorkehrungen können Sie leider nie ausschließen, dass ein Schaden durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sein könnte. Haften Sie im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme Dritter auf Schadensersatz und wehren Sie sich gegen unangemessene Ansprüche.

Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?

Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen – wie zum Beispiel dem Bewachungsgewerbe – ist der Abschluss einer Betriebs­haftpflichtversicherung sogar verpflichtend.

 

1. Betriebshaftpflichtversicherung: Was genau ist das?

Für Gründer, Unternehmer und Freiberufler ist die Betriebshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung zum Schutz vor Personen- und Sachschäden. Denn in Deutschland haften sie in der Regel mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter verursachen.Sind Sie Kaufmann? Also überwinde dein Herz. Trotz aller Vorkehrungen können Sie nie ausschließen, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter dabei andere verletzen oder deren Eigentum beschädigen. Daher ist eine Berufshaftpflichtversicherung (auch Betriebshaftpflichtversicherung genannt) sehr zu empfehlen. Für einige Berufsgruppen – etwa im Sicherheitsbereich – ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar Pflicht.

 

2. Ist es eine Pflichtversicherung?

Der Abschluss einer Berufsgenossenschaftsversicherung ist zwar nur für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, wir empfehlen sie jedoch grundsätzlich, wenn Sie Unternehmer, Unternehmer oder Selbstständiger sind. Denn gerade Körperverletzungen gehen schnell in die Millionen. Wenn Sie gerade erst anfangen, ein kleines Unternehmen besitzen oder ein kleines Unternehmen führen oder selbstständig sind, können Schadensersatzansprüche mitunter lebensbedrohlich sein.Erforderlich für folgende Berufsgruppen:

  • Sicherheitsdienste
  • Schießstandbetreiber
  • Flughafenbetreiber (mit Bodenabfertigungsdiensten)
  • Entsorgungsunternehmen (Mülllagerung etc.)
  • Jäger (Jagdhaftpflichtversicherung)
  • Prüfingenieure für Statik
  • Schausteller


Hinweis: Die Berufserlaubnis ist in Deutschland Ländersache. Daher ist es möglich, dass Ihnen die Haftpflichtversicherung in einem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben ist, in einem anderen jedoch nicht. Informieren Sie sich deshalb vorab über die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen.

 

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3. Welche Schäden sind versichert?

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Schäden in der Betriebshaftpflicht grundsätzlich versichert sind, welche bei leistungsstärkeren Tarifen zusätzlich integriert und welche Schäden nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

  • Personenschäden

     Ein Kunde oder Patient wird verletzt.

  • Sachschäden

     Eigentum eines Kunden oder Patienten wird beschädigt.

  • Vermögensfolge­schäden

      Finanzieller Folgeschaden

  • Umweltschäden

     Die Umwelt wird geschädigt.

 

Nicht versicherte Schäden:

 
  • echte Vermögensschäden

     Versichert über Vermögens­schaden­haftpflicht.

  • Private Haftpflichtschäden

    Als Zusatzbaustein versicherbar

  • Schäden Firmeninventar

     Abgesichert über eine Geschäfts­inhalts­versicherung.

 

 

4. Wer ist mitversichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie als Selbständiger und alle Ihre Angestellten. Dazu gehören:

  • Angestellte (Voll- und Teilzeit)
  • Aushilfen/Kleinarbeiter
  • Werkstudenten
  • Praktikanten


Je nach Umfang Ihrer Police sind auch einige Gruppen von Außenstehenden versichert, die in einem Vertragsverhältnis stehen, wie z. B.: Reinigungspersonal oder 
Subunternehmer.

 

5. Wie viel kostet eine Betriebshaftpflicht?

Die Kosten für Ihre Berufshaftpflichtversicherung richten sich in erster Linie nach den abgedeckten Gefahren. Als Handwerker sind Sie beispielsweise einem höheren Risiko von Personen- und Sachschäden ausgesetzt als ein Büroinhaber. Ihre zivilrechtlichen Kosten sind entsprechend höher.Folgende Faktoren bestimmen die Kosten Ihrer Haftpflichtversicherung:Art des Gewerbes / der Geschäftstätigkeit
Anzahl der Mitarbeiter oder Betriebsgröße
Jahresumsatz
Ja Selbstbehalt (siehe unten)
Deckungssumme


Gut zu wissen: wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Berufshaftpflichtkosten für Selbstbehalte und Höhe zu errechnen. Es werden unterschiedliche Summen versichert. Alternativ können Sie direkt die Berufshaftpflichtversicherung mit dem für Sie günstigsten Preisverhältnis auswählen und bequem online beantragen. Sie können bis zu 85 % sparen.

 

6. Wie hoch sollten Versicherungssumme und Selbstbeteiligung sein?

Grundsätzlich sollte die Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) Ihrer Berufshaftpflichtversicherung so gewählt werden, dass sie einen möglichst großen Schaden abdeckt. Da der Beitragsunterschied bei Berufshaftpflichtversicherungen mit unterschiedlichen Deckungssummen recht gering ist, empfehlen wir eine Deckung von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden, um gut geschützt zu sein.

Gegenüber einer gewählten Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) ist die Berufshaftpflichtversicherung günstiger. Mit anderen Worten, je mehr Selbstbehalt Sie in Ihre Police aufnehmen, desto niedriger wird Ihr Haftpflichtbeitrag sein. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bis zu einer bestimmten Höhe für den Schaden selbst aufkommen muss. Erst ab diesem Betrag greift die Versicherung ein. Da jedoch außergewöhnlich kleine Schäden üblich sind, kann eine Haftpflichtversicherung – wenn auch mit etwas höheren Prämien – die beste Option sein. Aber: Eine hohe Selbstbeteiligung bedeutet auch, dass Sie im Schadenfall einen höheren Betrag selbst zahlen müssen.

 

Der Abschluss   Ihre Vorteile!

  • Vergleich verschiedenster Versicherer (transparent und unabhängig)
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  • langjährige Erfahrung
  • Abwicklung & Versicherungsschutz innerhalb 24 Stunden
  • kompetente Betreuung im Schadenfall

FAQ - Betriebshaftpflicht

Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflicht­versicherung?

Der Unterschied ist der Versicherungsschutz! Bei der Berufshaftpflichtversicherung sind die reinen Vermögensschäden versichert und bei der Betriebshaftpflicht die Personen- und Sachschäden. Deshalb nennt man die Berufshaftpflicht auch oft Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

 

Kann eine Betriebshaftpflicht gekündigt werden?

Grundsätzlich können alle Versicherungen zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die meisten Versicherungen legen die Kündigungsfrist auf drei Monate fest. Erhöht Ihre Versicherung Ihren Beitrag, haben Sie für einen Monat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie sich von Ihrem Unternehmen abmelden, endet Ihre Police am Datum Ihrer Abmeldung. Sie müssen Ihre Versicherung im Voraus informieren.Die Kündigung muss schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Wenn Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung kündigen möchten, können Sie unser kostenloses Kündigungsformular als Vorlage verwenden.

 

Sind Schäden, die durch Leiharbeiter entstanden sind mitversichert?

Dieser Schaden wird nicht von der Standard-BHV abgedeckt. Allerdings können Schäden, die durch Leiharbeitnehmer verursacht werden, in den Berufshaftpflichtschutz einbezogen werden, da es spezielle Versicherungskonzepte für Leiharbeitnehmer gibt. Diese müssen individuell vereinbart werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.

 

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe?

Auf jeden Fall. Bei Geschäftsaufgabe haben Sie das Sonderkündigungsrecht. Um dieses zu beanspruchen, müssen Sie Ihrem Versicherer eine Abmeldung des Gewerbes zusenden.

 

Verlängert sich meine Betriebshaftpflichtversicherung automatisch?

Grundsätzlich ja, sofern in Ihrem Vertrag keine anderen Bedingungen festgelegt sind (Ausnahmen). Wenn Sie keine Verlängerung wünschen, müssen Sie dies drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.


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