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Berufshaftpflichtversicherung Freiberufler

 

1. Betriebshaftpflicht: für Freiberufler eine essenzielle Versicherung

Als Selbstständiger sollten Sie eine Betriebsshaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung springt ein, wenn es während der beruflichen Tätigkeit zu einem Schaden Dritter kommt. Sie übernimmt Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Da solche schäden sehr teuer werden können, ist es wichtig eine Haft­pflicht abzuschließen, um Ihre Existenz zu schützen.

Bitte beachten Sie:

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden, die durch Per­sonen- oder Sachschäden entstanden sind, ab. Durch eine Berufshaftpflicht (oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) lassen sich die "echten" Vermögensschäden abdecken. Gern checken wir für Sie, was für Sie am meisten Sinn macht.

 

2. Vermögensschaden­haftpflichtversicherung

Für die meisten Selbstständigen ist eine Vermögenshaftpflicht eine sehr wichtige Versicherung. Die Vermögenshaftpflicht schützt Freiberufler vor Vermögensschäden, die nicht aus Per­sonen- oder Sachschäden entstanden sind. Man spricht von "echten" oder "reinen" Vermögensschäden. Wie schnell ist in der Beratung ein Fehler passiert? Es gibt Berufe, für die diese Versicherung sogar Pflicht ist, wie zum Beispiel der Steuerberater oder der Anwalt.

Sonderkündigungsrecht bei freiberuflicher Tätigkeit?

Im Falle einer Aufgabe der Selbstständigkeit ist es natürlich möglich die Haft­pflicht zu kündigen. Beiträge müssen nur dann gezahlt werden, wenn man auch selbstständig tätig ist.

Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles Weitere kümmert sich dieser dann.

 

3. Weitere Versicherungen für Selbstständige

 

Empfehlung für jeden Freiberufler:

  • Firmenrechtsschutzversicherung

Diese Versicherung übernimmt im Fall eines Rechtsstreits Anwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten

 

Bei Besitz von euren Elektrogeräten:

  • Elektronikversicherung

Schützt Elektrogeräte und -anlagen vor allen Gefahren, die nicht im Vertrag ausgeschlossen sind.

 

Berater fremder Vermögensinteressen:

Finanzielle Schäden Dritter werden hier übernommen

 

Kartenlesegeräte / Verwaltung digitaler (Kunden-) Daten:

Absicherung direkter und indirekter Gefahren

 

Büros, Lager oder Werkstatt:

  • Inhaltsversicherung

Die Inhaltversicherung schützt vor Diebstahl des Inventars oder auch Zerstörung.

 

Direkter Kundenkontakt:

  • Betriebshaftpflichtversicherung

Per­sonenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden

 

 

4. Schadenbeispiele

Verletzung

Ein Fitnesstrainer erklärt seinem Kunden, wie man ein Gerät benutzt. Jedoch vergisst er leider etwas zur Handhabung zu sagen und der Kunde verletzt sich dabei. Er muss zur Behandlung ins Krankenhaus. Die Krankenkasse des Kunden fordert die Behandlungskosten von dem selbstständigen Fitnesstrainer ein. Die Versicherung übernimmt hier.  

 

Steuerbehörde

Ein selbstständiger Therapeut fertigt seine Steuerklärung an. Einige Abschreibungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert und er wird aufgefordert Steuern zurückzuzahlen. Der Therapeut widerspricht dieser Aufforderung. Dies bleibt jedoch ohne Erfolg. Es kommt zu einem Rechtsstreit. Die Kosten dafür übernimmt die Haft­pflichtversicherung.

Fehlerhaftes Gutachten

Ein selbstständiger Gutachter soll bei einem Kunden feststellen, ob Schimmelbildung durch Verschulden des Mieters entstanden ist. Seiner Meinung nach ist es die Schuld des Mieters, der die Kosten zur Schimmelbeseitigung tragen muss. Dann taucht in den anderen Wohnungen in dem Gebäude plötzlich auch Schimmel auf und es wird klar, dass das Gutachten falsch war. Der Mieter möchte die entstandenen Kosten erstattet haben. Hier übernimmt die Haft­pflicht.

Bei einem Steuerberater wird eingebrochen. Die Täter stehlen nicht nur den Laptop und zwei Handys, sondern zerstören auch das Inventar. Hier übernimmt die Inhaltsversicherung des Selbstständigen.

Blitzschlag

Infolge eines starken Gewitters schlägt der Blitz im Büro eines Architekten ein. Dieser zerstört die EDV-Einrichtung des Architekten. Ohne diese Einrichtung kann er nicht arbeiten. Die Inventarversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.

 


FAQ - Berufshaftpflicht Freiberufler

Was bietet eine Berufshaftpflichtversicherung Freiberuflern?

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Freiberuflern Schutz bei finanziellen Folgen durch zum Beispiel Schadensersatzforderungen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden sind. 

 

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler Pflicht?

Nein, für Freiberufler ist die Berufshaftpflichtversicherung keine Pflicht. Allerdings ist sie empfehlenswert. In einigen Berufsfeldern wie z.b Medizin, Recht, Bau oder Finanzen sind Berufshaftpflichtversicherung  durch das Gesetzt verpflichtet. 

 

Ist die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler sinnvoll?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist auch für Freiberufler sinnvoll und empfehlenswert. Es ist im alltäglichen Leben keine Seltenheit, dass einem Fehler unterlaufen oder Schäden entstehen. Dies kann auch schnell zu hohen Kosten führen. Diese können bereits die Existenz eines Freiberuflers bedrohen.  

 

Können Freiberufler über Auftraggeber mitversichert werden?

Freiberufler können über Auftraggeber und dessen Berufshaftpflichtversicherung mitversichert werden. Dies ist allerdings kein Muss und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt die Art des Auftrags, Gestaltung des Auftrags und die Rechtliche Grundlage eine besondere Rolle. 


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