Ganz einfach Ihre derzeitige Tätigkeit eingeben und die Fragen dazu beantworten – einfach online.
Jetzt kostenfrei & einfach berechnen lassen!
Ganz einfach Ihre derzeitige Tätigkeit eingeben und die Fragen dazu beantworten – einfach online.
Wir suchen für Sie die besten Tarife heraus ‑ preiswert und kostenlos.
Ihre Versicherung jetzt online abschließen – ohne Risiko (14 Tage Widerrufsrecht).
Als Selbstständiger sollten Sie eine Betriebsshaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung springt ein, wenn es während der beruflichen Tätigkeit zu einem Schaden Dritter kommt. Sie übernimmt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Da solche schäden sehr teuer werden können, ist es wichtig eine Haftpflicht abzuschließen, um Ihre Existenz zu schützen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden, die durch Personen- oder Sachschäden entstanden sind, ab. Durch eine Berufshaftpflicht (oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) lassen sich die "echten" Vermögensschäden abdecken. Gern checken wir für Sie, was für Sie am meisten Sinn macht.
Für die meisten Selbstständigen ist eine Vermögenshaftpflicht eine sehr wichtige Versicherung. Die Vermögenshaftpflicht schützt Freiberufler vor Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Man spricht von "echten" oder "reinen" Vermögensschäden. Wie schnell ist in der Beratung ein Fehler passiert? Es gibt Berufe, für die diese Versicherung sogar Pflicht ist, wie zum Beispiel der Steuerberater oder der Anwalt.
Im Falle einer Aufgabe der Selbstständigkeit ist es natürlich möglich die Haftpflicht zu kündigen. Beiträge müssen nur dann gezahlt werden, wenn man auch selbstständig tätig ist.
Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, brauch der Versicherer eine Gewerbeabmeldung. Um alles Weitere kümmert sich dieser dann.
Empfehlung für jeden Freiberufler:
Diese Versicherung übernimmt im Fall eines Rechtsstreits Anwalts-, Gerichts- und Gutachtenkosten
Bei Besitz von euren Elektrogeräten:
Schützt Elektrogeräte und -anlagen vor allen Gefahren, die nicht im Vertrag ausgeschlossen sind.
Berater fremder Vermögensinteressen:
Finanzielle Schäden Dritter werden hier übernommen
Kartenlesegeräte / Verwaltung digitaler (Kunden-) Daten:
Absicherung direkter und indirekter Gefahren
Büros, Lager oder Werkstatt:
Die Inhaltversicherung schützt vor Diebstahl des Inventars oder auch Zerstörung.
Direkter Kundenkontakt:
Personenschäden, Sachschäden, Vermögensfolgeschäden
Ein Fitnesstrainer erklärt seinem Kunden, wie man ein Gerät benutzt. Jedoch vergisst er leider etwas zur Handhabung zu sagen und der Kunde verletzt sich dabei. Er muss zur Behandlung ins Krankenhaus. Die Krankenkasse des Kunden fordert die Behandlungskosten von dem selbstständigen Fitnesstrainer ein. Die Versicherung übernimmt hier.
Ein selbstständiger Therapeut fertigt seine Steuerklärung an. Einige Abschreibungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert und er wird aufgefordert Steuern zurückzuzahlen. Der Therapeut widerspricht dieser Aufforderung. Dies bleibt jedoch ohne Erfolg. Es kommt zu einem Rechtsstreit. Die Kosten dafür übernimmt die Haftpflichtversicherung.
Ein selbstständiger Gutachter soll bei einem Kunden feststellen, ob Schimmelbildung durch Verschulden des Mieters entstanden ist. Seiner Meinung nach ist es die Schuld des Mieters, der die Kosten zur Schimmelbeseitigung tragen muss. Dann taucht in den anderen Wohnungen in dem Gebäude plötzlich auch Schimmel auf und es wird klar, dass das Gutachten falsch war. Der Mieter möchte die entstandenen Kosten erstattet haben. Hier übernimmt die Haftpflicht.
Bei einem Steuerberater wird eingebrochen. Die Täter stehlen nicht nur den Laptop und zwei Handys, sondern zerstören auch das Inventar. Hier übernimmt die Inhaltsversicherung des Selbstständigen.
Infolge eines starken Gewitters schlägt der Blitz im Büro eines Architekten ein. Dieser zerstört die EDV-Einrichtung des Architekten. Ohne diese Einrichtung kann er nicht arbeiten. Die Inventarversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Freiberuflern Schutz bei finanziellen Folgen durch zum Beispiel Schadensersatzforderungen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden sind.
Nein, für Freiberufler ist die Berufshaftpflichtversicherung keine Pflicht. Allerdings ist sie empfehlenswert. In einigen Berufsfeldern wie z.b Medizin, Recht, Bau oder Finanzen sind Berufshaftpflichtversicherung durch das Gesetzt verpflichtet.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist auch für Freiberufler sinnvoll und empfehlenswert. Es ist im alltäglichen Leben keine Seltenheit, dass einem Fehler unterlaufen oder Schäden entstehen. Dies kann auch schnell zu hohen Kosten führen. Diese können bereits die Existenz eines Freiberuflers bedrohen.
Freiberufler können über Auftraggeber und dessen Berufshaftpflichtversicherung mitversichert werden. Dies ist allerdings kein Muss und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt die Art des Auftrags, Gestaltung des Auftrags und die Rechtliche Grundlage eine besondere Rolle.
Sie haben Besseres zu tun, als sich den lieben langen Tag mit Versicherungen zu beschäftigen! Wir übernehmen für Sie!
Testen Sie gern unseren Service und überzeugen Sie sich!
|
Wir sind jahrelang in der Branche tätig und unterstützen Sie bei der optimalen Absicherung als auch im Schadensfall.
Vergleichen Sie jetzt und finden Sie das beste Preis-Leistungsverhältnis! Direkt online abschließen!
Das ist es worauf es ankommt: zufriedene Kunden! Überzeugen Sie sich selbst von uns.